Neue Krananlagen müssen nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG beurteilt und gebaut werden. Dazu helfen auch folgende Normen:
Zum Thema Notsteuerung wird in diesen Normen keine Aussage gemacht. Es gibt also auch keine Vorschrift mehr, dass bei drahtloser Steuerung eine drahtgebundene Notsteuerung vorhanden sein muss. Trotzdem sollten Krane zusätzliche Einrichtungen haben, die es beim Ausfall der drahtlosen Steuerung ermöglichen, den Kran in einen sicheren Zustand zu bringen (z.B. in Giessereien). Derartige Einrichtungen sind z.B. ein jederzeit verfügbarer Ersatzsender, Umschaltung auf eine ehemalige Kabinensteuerung oder drahtgebundene Steuerung.
Die Notwendigkeit einer drahtgebundenen Notsteuerung ist als in jedem einzelnen Fall separat zu beurteilen und ist Bestandteil der Risikobeurteilung mit dem Kunden.