Grundsätzlich ist der Personentransport mit Kranen nicht erlaubt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es aber trotzdem möglich sein.
Neue Krane
Wenn mit Krananlagen Personen transportiert werden sollen, sind in der Maschinenrichtline folgende Punkte zu beachten:
Bei Anhang IV-Maschinen ist unter Umständen eine Baumusterprüfung notwendig. Die Bescheinigung wird durch eine Benannte Stelle ausgestellt.
Benannte Stellen in der Schweiz
Bestehende Krane
Die Suva kann im Einzelfall eine Ausnahmebewilligung ausstellen. Der Arbeitgeber muss vorgängig einen schriftlichen Antrag einreichen.