Die Anfordeungen an Krane im Tandembetreib ist seit dem 01.05.2011 in der Norm SN EN 15011 klar umschrieben.
Grundsätzlich müssen mehrere Krane oder Laufkatzen, welche von einem Handsender aus bedient werden, miteinander vernetzt werden. Die Sicherheitsfunktionen (Fahrend-, Hubend- und Überlastschalter) des einen Krans müssen Einfluss auf de anderen Kran haben. So muss zum Beispiel ein Hubendschalter des einen Hubwerks auch das zweite Hubwerk abschalten.
VDI Richtlinie
Die Richtlinie VDI 4467 Tandembetrieb von Kranen/Katzen ist mit der Ausgabe Dezember 2014 publiziert. Darin werden die Anforderungen an den Tandembetrieb nach SN EN 15011 genauer beschrieben.